Elternmitwirkung

Pro Familie und Kindergartenjahr müssen bei verheirateten Paaren/Lebensgemeinschaften folgende Arbeitsstunden erbracht werden:
  • bei einem KiTa-Kind: 28 Arbeitsstunden  (14 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
  • bei zwei und mehr KiTa-Kindern: 42 Arbeitsstunden (21 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
Bei Alleinerziehenden müssen pro Kindergartenjahr folgende Arbeitsstunden erbracht werden:
  • 14 Arbeitsstunden (7 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
Hierzu stehen mehrere Arbeitsgruppen, sowie Sondertätigkeiten (Arbeitssamstage, Basar …) zu Verfügung. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 25,-€ pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.
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