Pro Familie und Kindergartenjahr müssen bei verheirateten Paaren/Lebensgemeinschaften folgende Arbeitsstunden erbracht werden:
- bei einem Kindergartenkind: 28 Arbeitsstunden (14 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
- bei zwei und mehr Kindergartenkindern: 42 Arbeitsstunden (21 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
Bei Alleinerziehenden müssen pro Kindergartenjahr folgende Arbeitsstunden erbracht werden:
- 14 Arbeitsstunden (7 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
Hierzu stehen mehrere Arbeitsgruppen, sowie Sondertätigkeiten (Arbeitssamstage, Basar …) zu Verfügung. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 25,-€ pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.