Zw_Elternmitwirkung

Pro Familie und Kindergartenjahr müssen bei verheirateten Paaren/Lebensgemeinschaften folgende Arbeitsstunden erbracht werden:

  • bei einem Kindergartenkind: 28 Arbeitsstunden  (14 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)
  • bei zwei und mehr Kindergartenkindern: 42 Arbeitsstunden (21 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)

Bei Alleinerziehenden müssen pro Kindergartenjahr folgende Arbeitsstunden erbracht werden:

  • 14 Arbeitsstunden (7 Arbeitsstunden sind je Halbjahr zu leisten)

Hierzu stehen mehrere Arbeitsgruppen, sowie Sondertätigkeiten (Arbeitssamstage, Basar …) zu Verfügung. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 25,-€ pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.